Arbeitnehmer bevorzugt - Zulagen sichern
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Arbeitnehmer bevorzugt - Zulagen sichern

Riester-Förderung für Arbeitnehmer: Die Zulagen und Steuervorteile für den Riester-Vertrag kann in Anspruch nehmen, jeder gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer und Beamte, darüber hinaus alle  Soldaten und Zivildienstleistende, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose sowie Eltern im Erziehungsurlaub.

Selbst die Ehepartner von rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern bekommen die Staatliche Förderung, sofern ein eigener Riester-Rentenvertrag abgeschlossen wurde. Klassisches Beispiel: Die Ehefrau als Hausfrau eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers kann eine eigene Police abschließen und erhält hierfür ebenfalls die Förderungen. Machen Sie einen Riester-Rente Vergleich und erfahren alles weitere über Zulagen und Förderungen.

Die Förderung der Riester-Rente ist in zwei Komponenten unterteilt:
Zum einen gibt es in jedem Jahr die staatlichen Zulagen aufs Rentenkonto, weiter kann sich ein Steuervorteil bei der Einkommensteuererklärung ergeben.
Die Zulagen bestehen ebenfalls aus zwei Teilen, zum einen aus der Grundzulage und zum anderen aus der Kinderzulage. Bis einschließlich 2005 zahlt Vater Staat max. 76,00 Euro Grundzulage plus 92,00 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. In 2006 werden es dann 114,00 Euro plus 138,00 Euro je Kind und ab 2008 erhöht sich die Grundzulage auf 154,00 Euro und 185,00 Euro je Kind. Steuerlich anzurechnen (im Sinne des Sonderausgabenabzugs) sind bis Ende 2005 jährlich 1.050,00 Euro, ab dem Jahr 2006 1.575,00 Euro und ab dem Jahr 2008 2.100,00 Euro im Jahr. Die Finanzämter prüfen, ob sich ein Steuervorteil über die eigentliche Zulagenförderung hinaus ergibt.

Wer „Riestern“ will muss sich an bestimmte Regeln halten, so ist vom Gesetzgeber festgelegt, dass die Auszahlung nur als lebenslange Rente mit monatlicher Zahlweise erfolgen darf. Die Rente darf erst mit erreichen des 65. Lebensjahres gezahlt werden bzw. sie darf auch bei Vorruhestand ausgezahlt werden allerdings hier frühestens mit 60.

Sollte es mal zu einer längern Arbeitslosigkeit kommen so ist der Arbeitslose verpflichtet seinen Lebensunterhalt aus bestehenden Bankguthaben, Wertpapierdepots und auch Kapitallebensversicherungen zu bestreiten, bevor ein ALGII Anspruch besteht.

Hievon ausgenommen ist der staatlich geförderte und auch mit Fördergeldern aufgebaute Riester-Vertrag. Dieser ist vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt.

(Stand 02.01.2007)


Autor: Andreas Donsbach

E-Mail: info(ät)behrens-makler-gbr.de

 

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